- Die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen ist in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. In NRW gilt zusätzlich § 61a LWG – eine der strengsten Regelungen bundesweit.
- Abwasserrohre, die vor 1965 verlegt wurden, unterliegen einer besonderen Prüfpflicht. Eigentümer müssen eine Dichtheitsbescheinigung vorlegen.
- Je nach Verfahren und Leitungslänge liegen die Kosten orientierungsweise zwischen 300 und 2.000 € – ein Teil der Lohnkosten ist steuerlich absetzbar.
- Die Prüfung erfolgt nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610 – per Wasserdruckprüfung, Luftdruckprüfung oder Kamerainspektion.
- Fällt das Ergebnis negativ aus, besteht eine Sanierungspflicht mit behördlich festgelegten Fristen.
- RKS Rohr und Kanal Technik ist ein zertifizierter Fachbetrieb mit über 22 Jahren Erfahrung in Wuppertal und dem Bergischen Land.
Eine Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen gehört nicht zu den Themen, mit denen sich Hausbesitzer freiwillig beschäftigen. Meistens wird sie erst relevant, wenn ein Schreiben der Kommune im Briefkasten liegt oder beim Hausverkauf plötzlich ein Nachweis verlangt wird. Dann muss es schnell gehen – und die Fragen häufen sich: Bin ich überhaupt betroffen? Was passiert bei der Überprüfung? Und was kostet das Ganze?
Dabei geht es um mehr als eine Formalität. Eine Dichtheitsprüfung ist eine technische Überprüfung von Abwasserleitungen zur Feststellung ihrer Wasserdichtheit. Undichte Abwasserrohre können erhebliche Schäden an der Umwelt verursachen, indem Schmutzwasser ins Grundwasser sickert und dadurch Trinkwasser gefährdet wird. Gleichzeitig dringt bei beschädigten Anlagen Fremdwasser in die Kanalisation ein, was die Kläranlagen belastet und langfristig die Abwassergebühren in die Höhe treibt. Wer rechtzeitig handelt, schützt nicht nur die Umwelt, sondern vermeidet auch kostenintensive Folgeschäden am eigenen Haus.
Dieser Ratgeber erklärt, was bei der Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen auf Sie zukommt, welche gesetzlichen Regelungen und Anforderungen in Deutschland gelten – mit besonderem Blick auf die Situation in NRW – und worauf Sie bei der Wahl des Fachbetriebs achten sollten.
Gesetzliche Grundlage: Wer muss prüfen lassen?
Die Dichtheitsprüfung für Abwasserrohre wird durch verschiedene rechtliche Vorgaben und Regelwerke bestimmt, darunter die EU-Richtlinie 91/271/EWG, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Norm DIN 1986-30. In Deutschland bilden diese Regelwerke den verbindlichen Rahmen für die Form und Durchführung der Prüfung. Auf Bundesebene gilt: Nach § 60, Absatz 1, Satz 1 des WHG müssen Abwasseranlagen so betrieben und gewartet werden, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Die konkreten Vorgaben regeln die Bundesländer und Kommunen unterschiedlich – auch weil sich gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren auf die Fristen und den Umfang der Prüfpflicht ausgewirkt haben.
Prüfintervalle nach DIN 1986-30
Bestandsleitungen: alle 20 Jahre auf Dichtheit prüfen lassen.
Neuanlagen: erneute Prüfung erst nach 30 Jahren erforderlich.
Ob die Prüfung in Ihrem Bundesland verpflichtend oder empfohlen ist, hängt von den jeweiligen Landesgesetzen ab.
Unabhängig davon lohnt sich die Prüfung – allein schon, um die Funktionsfähigkeit der Rohre zu sichern und Folgeschäden zu vermeiden.
Besonders strenge Regelung in NRW: § 61a LWG
Nordrhein-Westfalen hat mit dem § 61a des Landeswassergesetzes (LWG NRW) eine der strengsten Regelungen in Deutschland geschaffen. Seit dem Inkrafttreten dieser Vorschrift sind Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen zu lassen – insbesondere wenn diese vor 1965 errichtet wurden. In diesem Fall muss eine Dichtheitsbescheinigung vorgelegt werden. Detaillierte Informationen zu den geltenden Fristen erhalten Eigentümer bei ihrer zuständigen Kommune.
Wer die Prüfpflicht nicht fristgerecht erfüllt, riskiert Bußgelder und behördliche Anordnungen. Die Nachweispflicht liegt beim Eigentümer, nicht beim Mieter oder Verwalter.
Für wen gilt die Prüfpflicht?
Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung trifft grundsätzlich den Grundstückseigentümer beziehungsweise Hauseigentümer. Das gilt unabhängig davon, ob die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet wird. Die Prüfung bezieht sich auf die privaten Entwässerungssysteme zwischen Gebäude und öffentlichem Abwasserkanal – also den Abschnitt, für den der Eigentümer als Betreiber der Entwässerungsanlage verantwortlich ist. Im Detail betrifft das:
Bestandsimmobilien
Ältere Gebäude sind besonders häufig betroffen, da die Leitungen über Jahrzehnte durch Wurzeleinwuchs und Materialermüdung Schaden nehmen können – verstärkt durch Bodenbewegungen im Lauf der Zeit. Abwasserrohre, die vor 1965 verlegt wurden, stehen in NRW unter besonderer Beobachtung. Hier ist die Dichtheitsprüfung in der Regel nachzuholen, sofern kein gültiger Nachweis vorliegt.
Neubauten und Inbetriebnahme
Bei Neubauten ist die Dichtheitsprüfung Bestandteil der Bauabnahme. Die Leitungen werden vor der Verfüllung geprüft und das Ergebnis dokumentiert. Laut DIN 1986-30 sollte bei Neuanlagen eine erneute Prüfung erst nach 30 Jahren erfolgen.
Gewerbeobjekte
Für Betriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten – etwa Gastronomie, Werkstätten oder Industrieanlagen – gelten teilweise strengere Regelungen und kürzere Prüfintervalle. Hier können zusätzliche Richtlinien zum Boden- und Naturschutz greifen.
Eigentümergemeinschaften
Bei Mehrfamilienhäusern und Gebäuden mit mehreren Parteien ist die Hausverwaltung oder die Eigentümergemeinschaft für die Beauftragung zuständig. In der Regel wird ein entsprechender WEG-Beschluss benötigt. Die Kosten lassen sich über die Instandhaltungsrücklage umlegen.
So läuft eine Dichtheitsprüfung ab
Die Durchführung einer Dichtheitsprüfung erfordert spezielle Sachkunde und darf nicht von Laien ausgeführt werden. Nur zugelassene Fachbetriebe mit entsprechender Technik und Zertifizierung dürfen die Prüfung normgerecht durchführen. Der Ablauf folgt einem festen Schema:
Zustandserfassung und Vorbereitung
Zunächst verschafft sich der Prüfer einen Überblick über das Leitungssystem. Dazu gehören die Sichtung vorhandener Pläne, die Lokalisierung aller Revisionsschächte und Inspektionsöffnungen sowie eine Einschätzung des allgemeinen Zustands der Rohre und Abwasserkanäle.
Kamerainspektion
Mit einer speziellen Kanal-TV-Kamera werden die Abwasserleitungen von innen inspiziert. Diese optische Inspektion zeigt Ablagerungen und Versätze ebenso wie Wurzeleinwuchs auf, bevor die eigentliche Druckprüfung beginnt. Auch die Funktion von Rückstauklappen und der fachgerechte Einbau von Formstücken lassen sich dabei beurteilen.
Druckprüfung nach Norm
Das Kernstück der Überprüfung. Die DIN EN 1610 beschreibt zwei Verfahren zur Dichtheitsprüfung von Freispiegelleitungen: das Verfahren "W" mit Wasser und das Verfahren "L" mit Luft. Darüber hinaus werden bei der Dichtheitsprüfung von Abwasserrohren drei verschiedene Prüfverfahren unterschieden: KA, DR2 und DR1. Der zu prüfende Leitungsabschnitt wird verschlossen und unter definierten Druck gesetzt. Hält der Druck über den festgelegten Zeitraum stabil, gilt die Leitung als dicht.
Dokumentation und Nachweis
Nach Abschluss der Funktionsprüfung erhalten Sie ein normgerechtes Prüfprotokoll, das Sie als Dichtheitsbescheinigung bei Ihrer Kommune einreichen können. Dieses Dokument dient als offizieller Nachweis über den Zustand Ihrer Abwasserleitungen.
Die gesamte Prüfung dauert in der Regel zwischen zwei und vier Stunden – je nach Leitungslänge, Anzahl der Schächte und Zugänglichkeit auf dem Grundstück.
Was kostet eine Dichtheitsprüfung?
Die Kosten für eine Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen hängen von mehreren Faktoren ab und lassen sich nicht pauschal beziffern. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus ergeben sich folgende Richtwerte:
| Leistung | Orientierungswert |
|---|---|
| Einfache Druckprüfung (ca. 10 m Leitung) | ca. 300 – 500 € |
| Druckprüfung mit Kamerabefahrung (EFH) | ca. 500 – 1.200 € |
| Umfangreiche Prüfung (MFH, lange Leitungswege) | ca. 1.000 – 2.000 € |
Was den Preis beeinflusst: Die Leitungslänge und die Anzahl der zu prüfenden Abschnitte spielen die größte Rolle. Dazu kommen die Zugänglichkeit der Schächte, der Zustand der Rohre (sind Vorreinigungen nötig?) und das gewählte Prüfverfahren.
Steuerlich absetzbar
Hausbesitzer können bis zu 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Lohnkosten – also bis zu 1.200 Euro jährlich – von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Die Arbeiten finden auf dem eigenen Grundstück statt und werden per Rechnung und Überweisung bezahlt.
Lassen Sie sich vor der Beauftragung eine transparente Kostenaufstellung geben. Bei RKS Rohr und Kanal Technik erhalten Sie bereits vor der Anfahrt eine nachvollziehbare Kalkulation – ohne versteckte Zusatzkosten.
Was tun bei negativem Ergebnis?
Fällt die Dichtheitsprüfung negativ aus, zeigt der Prüfbericht genau, an welchen Stellen der Abwasserleitungen Undichtigkeiten vorliegen und wie schwerwiegend die Schäden an den Abwasserrohren sind. Auf Basis dieser Zustandserfassung werden die nächsten Maßnahmen geplant.
Je nach Befund stehen verschiedene Sanierungsverfahren zur Verfügung:
Grabenlose Sanierung (Inliner-Verfahren)
Bei punktuellen Schäden oder Rissen kann eine sogenannte Inliner-Sanierung durchgeführt werden. Dabei wird ein kunstharzgetränkter Schlauch in die bestehende Leitung eingebracht und dort ausgehärtet – ohne dass aufgegraben werden muss. Das spart Zeit, Kosten und schont die Natur rund um das Gebäude.
→ Mehr zur Kanal- und RohrsanierungOffene Sanierung
Bei schweren strukturellen Schäden – etwa gebrochenen oder komplett eingestürzten Leitungen – ist ein Austausch im offenen Graben die einzige dauerhafte Lösung. Eine fachgerechte Instandhaltung zahlt sich hier besonders aus, da spätere Schäden an Gebäuden und Entwässerungsanlagen deutlich teurer werden.
Fristen und Regelungen beachten
Die Kommune setzt nach einem negativen Prüfergebnis eine Frist für die Sanierung. In Wasserschutzgebieten kann diese Frist sehr kurz bemessen sein. Nach Abschluss der Sanierung ist eine erneute Dichtheitsprüfung erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der reparierten Leitungen nachzuweisen. Erst dann gilt die Pflicht als erfüllt.
RKS Rohr und Kanal Technik – Ihr zertifizierter Partner in Wuppertal
Die Durchführung einer Dichtheitsprüfung darf nur von zugelassenen Fachbetrieben mit entsprechender Sachkunde erfolgen – und genau hier kommt es auf die Wahl des richtigen Unternehmens an. RKS Rohr und Kanal Technik ist ein zertifizierter und mehrfach geprüfter Betrieb mit Sitz in Wuppertal. Mit über 22 Jahren Erfahrung, mehr als 15.000 gelösten Fällen und einem Team aus qualifizierten Technikern führen wir Dichtheitsprüfungen normgerecht und zuverlässig durch.
Was Sie bei uns erwartet
- ✓ Kostenlose Erstberatung – telefonisch oder vor Ort
- ✓ Klare Kalkulation vor Arbeitsbeginn – Sie wissen vorher, was es kostet
- ✓ Normgerechte Prüfung nach DIN 1986-30 und DIN EN 1610
- ✓ Vollständiges Prüfprotokoll als Nachweis für Ihre Kommune
- ✓ Falls nötig: Sanierung aus einer Hand – von der Diagnose bis zur erneuten Prüfung
Unser Einsatzgebiet umfasst Wuppertal, das Bergische Land und die gesamte Region rund um Solingen, Remscheid und Haan.
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