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RKS Rohr und Kanal Technik GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsabschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen (insbesondere Rohr- und Kanalreinigung, TV-Inspektion, Dichtheitsprüfung, Dichtheitsnachweis, Fräsarbeiten sowie Kanalsanierungen im Schlauchrelining- oder Kurzliner-Verfahren und in offener und geschlossener Bauweise) der RKS Rohr und Kanal Technik GmbH gegenüber ihren Kunden.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Leistungsumfang & Technische Ausführung

1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

2. Sämtliche Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-Normen und gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt.

3. Risikohinweis zu Alt- und Bestandsanlagen: Rohr-, Kanal- und Entwässerungssysteme unterliegen alterungsbedingtem Verschleiß, Korrosion, Baugrundsetzungen und verdeckten Mängeln. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Rohren, Formstücken, Dichtungen oder Gebäudeteilen, die durch bereits vorhandene Materialermüdung, Rissbildungen, Wurzeleinwuchs, Korrosion, unsachgemäße Vorinstallationen oder ungenügende Rohrwandstärken bedingt sind und erst durch den ordnungsgemäßen Einsatz von Reinigungs- oder Sanierungswerkzeugen (z. B. Hochdruckspüleinheiten, Roboterfräsen,) sichtbar werden oder bersten, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Zugänglichkeit: Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitsort sowie alle betroffenen Schächte, Revisionsöffnungen, Absperrventile und Zugänge zum vereinbarten Ausführungstermin frei zugänglich, geräumt und gefahrlos begehbar sind.

2. Beistellung: Strom (230V) und Wasser sind vom Auftraggeber in für die Ausführung ausreichender Menge direkt am Objekt kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

3. Auskunftspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert auf verdeckt verlaufende Versorgungsleitungen (z. B. Strom-, Gas-, Wasser- oder Telekommunikationsleitungen) sowie auf besondere Gefahrenstellen oder aggressive/toxische Chemikalien im Rohrsystem hinzuweisen.

4. Warte- und Ausfallzeiten: Entstehen durch Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, fehlender Strom/Wasser, unzutreffende Planunterlagen), Steh- oder Ausfallzeiten von Fahrzeugen und Personal, werden diese dem Auftraggeber nach den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Baugrund, unvorhergesehene Hindernisse & Mehraufwand

1. Zeigen sich während der Ausführung unvorhersehbare Hindernisse im Baugrund oder Rohrbestand (z. B. nicht dokumentierte Beton- oder Leitungsverlaufshindernisse, Massiv-Einstürze, verdeckte Hohlräume), die trotz fachmännischer Voruntersuchung nicht erkennbar waren, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und dem Auftraggeber notwendige Bedenken anzumelden.

2. Ein dadurch entstehender Mehraufwand wird dem Auftraggeber nach vorheriger Mitteilung auf Basis der vereinbarten Preise bzw. der üblichen Stundensätze des Auftragnehmers berechnet und schriftlich bestätigt.

§ 5 Entsorgung von Rückständen

Fallen im Rahmen der Reinigungs- oder Sanierungsarbeiten feste oder flüssige Rückstände (z. B. Kanalschlamm, Fettablagerungen, Wurzelreste, Fräsmehl, Fettausscheidungen) an, erfolgt deren Kennzeichnung, Absaugung, Transport und fachgerechte Entsorgung nach den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften auf Rechnung des Auftraggebers, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine pauschale Inklusivleistung vereinbart wurde.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt

1. Es gelten die im Vorfeld schriftlich vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und den erbrachten Aufmaßen. Die Mindestabrechnungsdauer beträgt 30 Minuten; danach erfolgt die Abrechnung je angefangene 15 Minuten.

3. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein abweichendes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde.

4. Gelieferte oder eingebaute Materialien (z. B. Sanierungsschläuche, Schachtbauwerke, Rohre, Passstücke) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum der RKS Rohr und Kanal Technik GmbH.

§ 7 Abnahme & Gewährleistung

1. Die Abnahme der Leistung erfolgt unverzüglich nach Fertigstellung der Arbeiten, gegebenenfalls im Rahmen einer gemeinsamen Abschlussbefahrung mittels TV-Kamera.

2. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

3. Die Gewährleistungsfrist für Bau- und Sanierungsleistungen richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B bzw. den gesetzlichen Vorschriften des BGB.

4. Für Schäden oder erneute Verstopfungen, die nach der Übergabe/Abnahme durch unsachgemäße Benutzung des Rohrnetzes durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht werden (z. B. Einbringen von Hygieneartikeln, Feuchttüchern, Bauschutt, Fetten, Ölen), ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 9 Widerrufsrecht bei Verbrauchern (B2C)

Sofern der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen des Auftragnehmers oder im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, steht dem Verbraucher ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnt, verliert er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung der Leistung, sofern er zuvor seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und seine Kenntnis über den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.

§ 10 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der RKS Rohr und Kanal Technik GmbH.

3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

RKS Rohr und Kanal Technik GmbH

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