Wir sind in ganz Essen für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen im Einsatz – vom Stadtkern über das Nord- und Ostviertel bis zu den Wohnlagen im Süden. Für die Grundstücksentwässerung ist die Stadt Essen zuständig; das Umweltamt kann im Rahmen der kommunalen Abwassersatzung oder in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten einen Zustands- und Funktionsnachweis Ihrer Leitungen verlangen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt in Nordrhein-Westfalen landesweit keine allgemeine Erstprüffrist – maßgeblich sind die örtliche Satzung und der konkrete Anlass, etwa ein Umbau oder ein Eigentümerwechsel. Ihr direkter Ansprechpartner für Essen ist Florian Schwind; er klärt am Telefon, welche Leitungen in Ihrem Fall zu prüfen sind und ob ein Schreiben des Umweltamts eine bestimmte Frist nennt.
rund 580.000.
Wir bedienen u.a. die Postleitzahlen 45127–45359 — alle anzeigen
45127, 45128, 45130, 45131, 45133, 45134, 45136, 45138, 45139, 45141, 45143, 45144, 45145, 45147, 45149, 45219, 45239, 45257, 45259, 45276, 45277, 45279, 45289, 45307, 45309, 45326, 45327, 45329, 45355, 45356, 45357, 45359.